14.4 Haltung der Kammer 14.4.1 Vorbemerkungen A.________ wird wegen qualifizierten Raubes, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Mit dem Raub hat er ein Katalogdelikt nach Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB begangen, was nach Art. 66a Abs. 2 StGB in der Regel die obligatorischen Landesverweisung nach sich zieht. Nachfolgend ist anhand der eingangs erwähnten Kriterien zu prüfen, ob bei A.____