12.3.3 Bewertung des Verschuldens Das Verschulden von C.________ innerhalb des Strafrahmens zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bewegt sich im leichten bis mittleren Bereich. Mit Blick auf Strafrahmen und Praxis der Strafzumessung in solchen Fällen ergibt sich eine Verschuldensstrafe von ca. 20 Monaten Freiheitsstrafe. 12.3.4 Täterkomponenten Es kann auf die obigen Erwägungen zu den Täterkomponenten verwiesen werden. Im Unterschied zum Fall L.________ bestreitet C.________ die Tat in Bern vollumfänglich, entschuldigte sich beim Opfer nicht und leistete keinen Schadenersatz. Die Täterkomponenten wirken sich neutral aus.