dabei gehabt zu haben, um dies dann anlässlich der Hauptverhandlung am Rande zuzugeben. Wirkliche Reue sieht anders aus, dafür kann es keinen Geständnisrabatt mehr geben. Immerhin hat sich C.________ bei E.________ entschuldigt und diesen für den angerichteten Schaden entschädigt, was sich strafmindernd auswirkt. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten somit leicht strafmindernd aus. 12.2.6 Strafe für den Raub vom 12. Oktober 2016 Damit reduziert sich die Strafe von 48 um 3 auf 45 Monate Freiheitsstrafe.