12.2.5 Täterkomponenten Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann auf die zutreffenden Erwägungen in der erstinstanzlichen Begründung verwiesen werden (pag. 1896 f.). Dies alles wirkt sich neutral auf die Strafe aus. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren: C.________ weilte seit seiner Verhaftung in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und im vorzeitigen Strafvollzug. Insgesamt weilte er in drei verschiedenen Justizvollzugsanstalten: dem Regionalgefängnis Thun (siehe Bericht vom 5. November 2017, pag. 1310 ff.), dem Regionalgefängnis AG.