51 Tatbeitrags von C.________ entspricht dies mit Blick auf den Strafrahmen und die bisherige Praxis der Strafzumessung in solchen Fällen einer Strafe von 48 Monaten Freiheitsstrafe. 12.2.4 Strafart Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass unabhängig von den Täterkomponenten für den Raub nur eine Freiheitsstrafe in Frage kommt.