Das wirkt sich erhöhend aus. Willensrichtung und Beweggründe: Die Täter handelten direktvorsätzlich und mit der Absicht auf persönliche Bereicherung, was sich neutral auswirkt. Vermeidbarkeit: Die Fähigkeit, die Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts zu vermeiden, war voll erhalten und gibt keinen Anlass zu einer Korrektur der Einschätzung des Verschuldens. 12.2.3 Bewertung des Verschuldens Das Verschulden von C.________ innerhalb des Strafrahmens zwischen 2 und 20 Jahren auch noch im leichten Bereich anzusiedeln. Angesichts des persönlichen