12.2.2 Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts: betreffend, kann auf die Ausführungen zu A.________ (vorne E. 12.2.2) verwiesen werden. Verwerflichkeit des Handelns: Wie bei A.________ wirkt hier das organisierte Zusammenwirken erhöhend. Im Unterschied zu A.________ war C.________ aber der Wortführer, hatte den Lead beim Überfall und überhaupt die Initiative dazu. Er war es, der E.________ derart aggressiv mit dem Messer angriff, dass der Raub als qualifiziert angesehen werden muss. Das wirkt sich erhöhend aus.