12.1 Allgemeines C.________ wird wegen mehrfachen Raubes, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Es liegt damit Deliktsmehrheit vor. Daher sind zuerst die hypothetische Strafe und die Strafart für die einzelnen Delikte zu bestimmen. Bei Gleichheit der Strafarten ist die Strafe für die schwerste Tat zu asperieren (Art. 49 Abs. 1 StGB). 12.2 Strafe für den qualifizierten Raub vom 12. Oktober 2016 12.2.1 Zum Strafrahmen Es kann auf E. 11.2.1 oben verwiesen werden.