50 Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten ist der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 111 Tagen und Sicherheitshaft von 36 Tagen ist auf den zu vollziehenden Teil anzurechnen. Die am 3. April 2017 angeordneten Ersatzmassnahmen (Verpflichtung, bei Eltern zu wohnen, Arbeitsintegrationsprogramm, Bewährungshilfe, ambulante Therapie bei med. pract. H.________, AA.________) sind im Umfang von 9 Tagen anzurechnen. Des Weiteren wird A._____