11.6 Teilbedingter Strafvollzug Mit Blick auf die Berichte von pract. med. H.________ und der BVD liegt bei A.________ eine günstige Prognose vor. Allerdings waren der Vorinstanz die zusätzlichen nunmehr im Strafregister verzeichneten Verfahren nicht bekannt. Daraus ergibt sich, dass A.________ am 12. August 2017, also ca. 4 Monate nach Entlassung aus der Untersuchungshaft, wieder in eine Schlägerei verwickelt war (Dossier O 17 9151). Dort wird er belastet, mit einer Fahrradkette auf eine Person eingeschlagen zu haben, was er bestreitet. Deshalb darf dieses neue Verfahren nicht zu seinen Ungunsten verwertet werden.