Die übrigen Täterkomponenten wirken sich neutral aus. Der Geständnisrabatt, die Schadensdeckung sowie die 53 Therapiesitzungen, alles insgesamt deutlich mindernd wirkende Täterkomponenten, werden zu einem erheblichen Teil wieder vom flagranten und einschlägigen Rückfall sowie seinem eingestandenen Verhalten während der genannten Vorfälle egalisiert. Eine Gesamtstrafe in der Grössenordnung von 36 Monaten Freiheitsstrafe ist angemessen.