_ seine Beteiligung eingestanden (pag. 2213 Z. 51 ff.), bezüglich des Vorfalls vom 12. August 2017 in Thun bestreitet er, involviert gewesen zu sein (pag. 2275 Z. 180). In der Zeit vom 27. bis 29. September 2016 kam es ferner zu drei weiteren Vorfällen, bei denen A.________ einfache Körperverletzung, Verleumdung, Beschimpfung etc. vorgeworfen wird. Die einfache Körperverletzung und die Beschimpfungen gab A.________ zu (pag. 2027 [CD] S. 86 ff.). Das Verfahren endete schliesslich mit einem Vergleich (pag. 2309 Z. 225 f.). Am 20. Oktober 2018 ging bei der Kantonspolizei Thurgau eine Meldung wegen häuslicher Gewalt ein, da A.________ angeblich seine Partnerin geschlagen habe.