Dagegen erliess die Staatsanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau am 11. August 2016 gegen A.________ einen Strafbefehl wegen Nötigung, Raufhandels und einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 170 Tagessätzen bei einer Probezeit von 2 Jahren. Dieses Verfahren verfehlte seine Wirkung vollkommen, beging er doch bereits sieben Monate nach dem Vorfall bzw. zwei Monate nach dem ergangenen Strafbefehl den hier zu beurteilenden qualifizierten Raub. Dabei ist nicht zu verkennen, dass A.________ auch im ersten Fall ein Klappmesser zum Einsatz brachte und damit seinem Widersacher zwei Messerstiche beibrachte.