Weitere Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und eine Weiterführung der Therapie könnten auch zukünftig als stabilisierende Faktoren gewertet werden. Die Bereitschaft zur freiwilligen Zusammenarbeit gebe einen Hinweis darauf, dass A.________ zukünftig deliktsfrei leben wolle. Er habe sich an die vereinbarten Termine gehalten, die im letzten Jahr monatlich stattgefunden hätten. Falls er einen Termin nicht habe einhalten können, so habe er dies in den meisten Fällen frühzeitig gemeldet. Er sei stets ausgesprochen höflich gewesen. Er habe erhöhten Stress und Herausforderungen in Zusammenhang mit der Arbeitssuche und Sorgen bezüglich der bevorstehenden Berufungs-