_ aufgeklärt werden konnte. Auch wenn das Geständnis teilweise beschönigend ausfiel (wollte das Messer in der Wohnung immer eingeklappt im Sack getragen haben, was nach Angaben des Opfers gerade nicht zutrifft), wirkt sich dies deutlich mindernd auf die Strafe aus. Das gleiche gilt für die Bemühungen von A.________, sich zu bessern und sein Leben in den Griff zu bekommen. So habe er gemäss dem Bericht von med. pract. H.________ vom 17. Juli 2019 (pag. 2160 f.) insgesamt 53 Sitzungen einer störungs- und deliktsorientierten Therapie besucht und erfolgreich das Training sozialer Fertigkeiten (Reasoning & Rehabilitation 2; Gruppenprogramm) abgeschlossen.