11.5 Täterkomponenten Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen in der erstinstanzlichen Begründung verwiesen werden (pag. 1898). Aktuell neu ist heute zu erwähnen, dass A.________ mittlerweile nach AH.________ zog, wo er derzeit mit seiner Partnerin zusammenlebt. Als Freizeitbeschäftigung gibt er Kochen, Sport, Familie, Einkaufen und Putzen an. Er verfügt über kein Vermögen und wird von der Y.________ [religiöse Organisation] mit mo-