45 11.2.3 Bewertung des Verschuldens Das Verschulden von A.________ ist innerhalb des Strafrahmens zwischen 2 und 20 Jahren noch im leichten Bereich anzusiedeln. Dem entspricht mit Blick auf den Strafrahmen einerseits und die bisherige Praxis der Strafzumessung in solchen Fällen, die nur in aussergewöhnlichen seltenen Fällen 10 Jahre übersteigt, eine Strafe im Bereich zwischen 3 – 4 Jahren, wobei der Umstand, dass A._____