und X.________, pag. 688 ff.) in unmittelbarer Nähe des Tatorts befanden. Sie gingen damit kühn vor und riskierten eine Konfrontation mit Unbeteiligten. Was den Tatbeitrag von A.________ im Speziellen betrifft, hatte er beim Überfall zwar nicht die Leaderrolle, trug aber selber zur Aggressionserhöhung und damit auch zur möglichen Eskalation bei, indem er selber ein Messer dabei hatte und zudem dem Opfer zwei Ohrfeigen verabreichte, nachdem dieses behauptet hatte, nicht mehr Geld oder Wertsachen zu besitzen.