Eine besonders hohe Gefährdung oder gar eine Verletzung ist nicht nachgewiesen, was z.B. dann der Fall wäre, wenn ein besonders gefährliches, weil scharf geschliffenes und sehr spitziges und schweres Messer verwendet worden wäre. Innerhalb des qualifizierten Strafrahmens und im Vergleich mit andern solchen Delikten war der Gewalteinsatz bezüglich Dauer und Intensität und Folgen durchschnittlich, was sich neutral auswirkt. Die Höhe der Beute ist mit CHF 624.00 zwar nichts besonders hoch, allerdings war der Wille der Täter auf einen möglichst hohen Betrag gerichtet, weshalb sich dieser Umstand neutral auswirkt.