_ fällt erschwerend ins Gewicht, dass die Beschuldigten das Opfer in seiner engsten Privatsphäre und deshalb völlig überraschend (quasi aus dem Schlaf heraus) angriffen. Die Gefährdung der körperlichen Integrität war zwar wegen der Waffeneinsätze erhöht, was aber bereits bei der Feststellung der Qualifikation berücksichtigt wurde. Eine besonders hohe Gefährdung oder gar eine Verletzung ist nicht nachgewiesen, was z.B. dann der Fall wäre, wenn ein besonders gefährliches, weil scharf geschliffenes und sehr spitziges und schweres Messer verwendet worden wäre.