44 11.2.2 Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts: Von Art. 140 StGB werden die Rechtsgüter des Vermögens und der persönlichen Freiheit, darunter insbesondere die körperliche und psychische Integrität des Opfers, geschützt. Beim Raub in L.________ fällt erschwerend ins Gewicht, dass die Beschuldigten das Opfer in seiner engsten Privatsphäre und deshalb völlig überraschend (quasi aus dem Schlaf heraus) angriffen.