11.1 Allgemeines A.________ wird wegen qualifizierten Raubes, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Es liegt damit Deliktsmehrheit vor. Daher sind zuerst die hypothetische Strafe und die Strafart für die einzelnen Delikte zu bestimmen. Bei Gleichheit der Strafarten ist die Strafe für die schwerste Tat zu asperieren (Art. 49 Abs. 1 StGB).