8.8 Rechtserheblicher Sachverhalt Der in der Anklagschrift enthaltene Sachverhalt erweist sich als erstellt mit der (unwesentlichen) Abweichung, dass die Täter die Wohnung nicht über die Terrasse, sondern über die Wohnungseingangstüre wieder verliessen. 9. Rechtliche Würdigung 9.1 Einfacher Raub Auf die allgemeinen Voraussetzungen zur Erfüllung des Raubtatbestandes kann auf E. 7.5 verwiesen werden. 9.2 Subsumtion Der Tatbestand ist angesichts des Beweisergebnisses zweifellos erfüllt. C.________ ist des einfachen Raubes schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 10. Anwendbares Recht