Für die Kammer ergeben sämtliche dieser Indizien ein stimmiges Gesamtbild, welches keine vernünftigen Zweifel mehr zulässt, dass C.________ am im Frage stehenden Einbruch beteiligt war. 8.7 Rolle von C.________ Aus den Aussagen von M.________ können keine spezifischen Rollen der drei Täter erkannt werden. Der Umstand, dass sich der Fingerabdruck von C.________ aber auf dem Kehrichtsack befindet, mit dem das Opfer gefesselt wurde, lässt darauf schliessen, dass er nicht bloss in einer passiven Nebenrolle in der Wohnung weilte. Der Beschuldigte muss als Mittäter angesehen werden.