42 - Das von C.________ angegeben Alibi erwies sich als Flop («Q.________ [Restaurant]» V.________), ebenso wie die Tätigkeit für die Gruppe 031, wodurch evtl. der Fingerabdruck auf den Kehrichtsack gekommen sein dürfte. - der Modus operandi der Täterschaft ist dem späteren Vorfall in L.________ nicht unähnlich (Eindringen in eine Wohnung mit einer anwesenden Person zu Raubzwecken). Für die Kammer ergeben sämtliche dieser Indizien ein stimmiges Gesamtbild, welches keine vernünftigen Zweifel mehr zulässt, dass C.______