_ demgegenüber spricht kein Deutsch und benötigte bei seinen Einvernahmen jeweils eine Übersetzung (vgl. pag. 396). Es liegt nahe, dass er unter den gegebenen Bedingungen den Akzent von C.________ als Berndeutsch missverstand. Die Täterbeschreibung von M.________ ist somit insgesamt C.________ jedenfalls nicht unähnlich.