41 23:17 Uhr], zwei Tage zuvor [20. August 2016 um 18:46 Uhr] und dann noch je einmal im Oktober und November [7. Oktober 2017 um 17:55 Uhr; 23. November 2016 um 21:27 Uhr]). Entgegen der Auffassung der Verteidigung hielt sich der Beschuldigte somit keineswegs häufig in dieser Gegend auf. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Eintragung in Tatortnähe zwei Tage vor dem Überfall, die den Verdacht aufkommen lässt, das Tatobjekt sei vorgängig besichtigt worden.