398 Z. 92), ist nach einem solchen Ereignis – mitten in der Nacht tauchen drei maskierte Unbekannte in der Wohnung auf und verlangen Geld – nicht unglaubhaft. Immerhin erfolgte der Raub um 01:00 Uhr und M.________ begab sich am Morgen des gleichen Tages, 09:00 Uhr, zur Polizei (pag. 396). Zudem hatte er keinen Fixnetzanschluss, die Mobiltelefone waren ihm gestohlen worden und ausser Haus wagte er sich nicht mehr (pag. 401 Z. 214 – 220). Er wollte daher warten, bis es wieder Tag und hell war. Im Übrigen erzählte er auch im Büro vom Überfall (pag. 399 Z. 123 ff.).