8.5 Raubüberfall Zunächst ist zu fragen, ob am 23. August 2016 tatsächlich ein Raubüberfall stattfand. Die Aussagen von M.________ erweisen sich in dieser Beziehung als glaubhaft. Die Geschichte tönt zwar abenteuerlich, hat aber auch Details, die kaum so erzählt würden, wenn es sich so nicht abgespielt hätte (z.B. das Finden des Wohnungsschlüssels unter dem Kopfkissen und das Verlassen der Wohnung durch die Täter durch die vorher abgeschlossen gewesene Tür (pag. 398 Z. 86 – 88).