Restaurant]» in V.________ gearbeitet, weshalb er den Raub nicht begangen haben könne. Die Edition der Arbeitspläne bei «Q.________ [Restaurant]» ergab jedoch, dass der Name C.________ nicht auf dem Arbeitsplan vom 22./23. August 2016 erschien (pag. 451 ff.). Vielmehr, so die Auskunft des zuständigen Mitarbeiters, sei C.________ lediglich im Zeitraum von November bis am 31. Mai 2016 im «Q.________ [Restaurant]» tätig gewesen (pag. 394). Schliesslich ergab eine rückwirkende Teilnehmeridentifikation auf die Mobiltelefonnummer «[Rufnummer]», die A.________ als Nummer von C.__