8.3.3 Weitere Beweismittel Der KTD konnte bei der Spurensicherung in der Wohnung von M.________ auf dem Kehrichtsack, mit dem das Opfer gefesselt worden war, den Fingerabdruck eines unbekannten Täters sichern. Nachdem C.________ als Täter des Raubs in L.________ verdächtig geworden war, wurde er ED-behandelt. Dabei ergab sich ein Hit mit der Spur auf dem Kehrichtsack aus der Wohnung M.________ (pag. 392, 440). Damit steht fest, dass C.________ mit dem Kehrichtsack in Berührung gekommen ist. In seiner Befragung machte C.________ geltend, er habe zur Tatzeit bei «Q.________ [Restaurant]» in V._____