38 8.2 Das Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den Sachverhalt gemäss Anklageschrift als erstellt. Der Beschuldigte ficht dieses Urteil vollumfänglich an und beantragt einen Freispruch, da er mit diesem Raub nichts zu tun habe. 8.3 Beweismittel 8.3.1 Aussagen von M.________ Die Vorinstanz hat die Aussagen von M.________ auf korrekt zusammengefasst (pag. 1877 f.). Darauf kann verwiesen werden.