8.1 Die Anklage Gemäss Anklageschrift vom 20. Juni 2017 wird C.________ folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 1071): Raub (Art. 140 Ziff. 1 StGB begangen gemeinsam mit 2 unbekannten Mittätern am 23.8.2016, ca. 01.00 Uhr, in Bern, P.________, zum Nachteil von M.________, indem die drei vermummten Mittäter über ein offenes Terrassenfenster in die im Hochparterre gelegene 1 ½ -Zimmer-Wohnung von M.________ eindrangen und ihn überwältigten. Sie fesselten ihm mit einem aus seiner Wohnung stammenden Kehrichtsack die Hände auf den Rücken, schlugen ihn mehrfach mit Holzstöcken und verlangten Geld.