C.________ hielt sich die ganze Zeit über an den Tatplan. Mit diesem Vorgehen war A.________ einverstanden. Er war dabei, als E.________ die Türe öffnete und C.________ ihn mit dem Messer am Hals zurück in die Wohnung drängte, ihn um 180 Grad dreht und mit dem Messer über den Bauch strich. Dass er das nicht genau gesehen haben will, ist als Schutzbehauptung zu qualifizieren, stand der doch nach den Aussagen von E.________ bei der Bedrohung mit dem Messer von hinten im kleinen Studio unmittelbar bei C.________ und musste diese Handlung mitbekommen.