37 7.7 Anrechnung der Qualifikation Der Teilnehmer muss sich eine qualifizierte Vorgehensweise des Mittäters anrechnen lassen, sofern er darum weiss und sie billigt (BSK StGB-NIGGLI/RIEDO, Art. 140 N 114; Urteil des Bundesgerichts 6B_737/2009 vom 28. Januar 2010 E. 1.3.2). A.________ wusste, dass man bei E.________ in die Wohnung eindringen und diesem mit dem Messer Angst machen würde. Genau das hat C.________ denn auch getan. Von einem Exzess kann daher keine Rede sein. C.________ hielt sich die ganze Zeit über an den Tatplan.