Dass die beiden mehr als CHF 600.00 wollten, zeigten sie auch mit ihrem Verhalten in der Wohnung: als E.________ ihnen das Geld gab, zogen sie sich nicht etwa zufriedengestellt zurück, sondern versetzten ihm zwei Ohrfeigen und verlangten nach mehr (pag. 483 Z. 77 – 80; pag. 505 Z. 38 – 41). Auch das übrige Verhalten von A.________ und C.________ innerhalb der Wohnung (Durchsuchen verschiedener Behältnisse, mehrfaches Drohen, Dauer des Aufenthalts) spricht dafür, dass sie nach mehr als bloss CHF 600.00 suchten. Im Übrigen stünden die Umtriebe, die A.________ und C.________