Fest steht, dass sowohl A.________ als auch C.________ bestätigten, dass die von E.________ angefertigten Skizzen, die je ein Messer mit spitzer Klinge zeigen (pag. 662 f.), in etwa stimmen würden (pag. 2307 Z. 140 ff.; pag. 2319 Z. 67 ff.). Des Weiteren sagte C.________ aus, er habe sein Messer vor dem Vorfall zum Apfel Schneiden benutzt und zur Selbstverteidigung mit sich getragen, da er viele Personen kenne, die immer ein Messer dabei hätten (pag. 2318 Z. 32 ff.). Ein Messer, mit dem Äpfel geschnitten werden können, kann nicht stumpf sein.