Nach dem Beweisergebnis bestehen anderseits aber auch keine Hinweise auf das Verwenden einer Attrappe (analog einer Spielzeugpistole). Im Gegenteil: C.________ hat dies sogar ausgeschlossen, indem er sagte, sein Messer habe wie eine Attrappe ausgesehen. Wäre es eine Attrappe gewesen, hätte er dies zweifellos dort erwähnt. Das Aussageverhalten der beiden Beschuldigten ist auch nicht so, dass Hinweise auf ein ungeschliffenes Messer, z.B. in der Art eines Spielzeugmessers oder eines Brieföffners, bestehen würden. Fest steht, dass sowohl A.__