6.10.2 Würdigung durch die Kammer Das an ein überwiegend wahrscheinliches Beweisergebnis (Aussagen E.________ und A.________) anpassende Aussageverhalten von C.________ in letzter Minute in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung verfängt wie oben erwähnt nicht. Allerdings sind die beiden verwendeten Messer nicht sichergestellt worden, weshalb der Zustand des beim Angriff auf E.________ verwendeten Messers (genaue Grösse, Klingenlänge, -schärfe und -spitze) nicht bekannt ist. Nach dem Beweisergebnis bestehen anderseits aber auch keine Hinweise auf das Verwenden einer Attrappe (analog einer Spielzeugpistole).