28 vernahme vom 27. Dezember 2016 noch salopp zu Protokoll gegeben hatte, er besitze zuhause keine Messerfabrik, um Messer so einfach verschenken zu können, pag. 553 Z. 210 ff.). Ob A.________ das Messer in der Hand gehalten habe, wisse er nicht. Er selber habe sein Messer nur dann geöffnet in der Hand gehabt, als er E.________ festgehalten habe, beim Durchsuchen der Wohnung habe er es zugemacht (pag. 1483 Z. 24 ff.). Das Messer habe er mitgenommen, um E.________ Angst zu machen und er einen 2 m-Typen erwartet habe.