6.9.2 Auffassung der Kammer Die Kammer stützt sich auf die glaubhaften, weil klaren und unspektakulären Aussagen von E.________ ab und geht davon aus, dass der Messereinsatz durch C.________ direkt am nackten Hals und Bauch erfolgte. Dafür spricht etwa auch die von E.________ geschilderte sinnliche Wahrnehmung, dass die Klinge am Hals sich «kalt» angefühlt habe – eine solche Aussage kann kaum erfunden werden, sondern spricht für einen Bericht über selbsterlebtes Geschehen, es sei denn, E.________ habe dies schon oft erlebt und transferiere frühere Erlebnisse auf diesen Vorfall.