842 – 844 gab er an, dass das Messer schon an der Stelle gewesen sei, wo man auf pag. 844 die Verletzung sehe. Er denke aber eher, dass die Verletzung durch einen «Chlapf» entstanden sein, weil ein Messer ja einen Schnitt ergeben würde (pag. 2315 Z. 47 ff.). Auch für die Aussagen von A.________ kann auf die Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1870 – 1871).