6.9 Messereinsatz 6.9.1 Aussagen der Beteiligten Für die Aussagen von E.________ kann vorab ist auf die Zusammenfassung der Aussagen von E.________ durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1870). Sie ist zu ergänzen mit der Aussage von E.________ auf die Frage, ob er die Klinge am Hals gespürt habe. E.________ bejahte die Frage und sagte, er habe die kalte Klinge an seinem Hals gespürt (pag. 656 Z. 64 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung gab E.________ auf Frage, was ihn am meisten beeindruckt habe, an: «Als die Türe aufging und ich ein Messer am Hals hatte.