24 6.8 Geschehensablauf nach der Türöffnung 6.8.1 Aussagen der Beteiligten Dazu kann auf die korrekte Zusammenfassung der Aussagen durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1867 – 1869). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung bestätigten sowohl A.________ (pag. 2306 Z. 97 ff.; pag. 2308 Z. 182 f.; vgl. auch pag. 2308 Z. 198 f. und Z. 209 f.) als auch E.________ (vgl. pag. 2314 Z. 22 f.; 2315 Z. 49 ff.) im Wesentlichen ihre bisherigen Aussagen zu diesem Thema. Auch C.________ bestätigte grundsätzlich seine bisherigen Aussagen (pag.