6.7.2 Würdigung durch die Kammer Die Beschuldigten begaben sich zu dem ihnen von F.________ gezeigten Haus von E.________ und klopften dort mehrmals an die Türe. Dies allein zeigt, dass sie mit der Anwesenheit von E.________ in der Wohnung rechneten, wenn sie dies eventuell auch nicht mit letzter Sicherheit wussten. Aus diesem Grund begaben sie sich auch zu zweit an den Tatort und nahmen zwei Messer mit. Dafür spricht weiter die Aussage von A.________, wonach C.________ ihm vor der Tat gesagt habe, er solle dem Opfer mit dem Messer Angst machen. Wer so spricht, geht von der Anwesenheit des Opfers aus. Schliesslich bestätigte A.___