___ Geldschulden zurückbezahlen sollen und dies nicht gekonnt. Dafür habe er C.________ einen Ort angegeben, wo dieser habe einbrechen können (pag. 625 Z. 11 – 15). C.________ habe ihm befohlen, dass er ihm diesen Ort zeigen müsse, deshalb sei es zu der Fahrt gekommen (pag. 626 Z. 17 – 20). Er habe in L.________ C.________ gezeigt, wo sich das Haus von E.________ befinde. Dann sei er zum Auto zurückgegangen. Die beiden seien nach 10 Minuten zurückgekommen und hätten erzählt, dass jemand zuhause gewesen sei, womit sie nicht gerechnet hätten. Sie hätten CHF 600.00 erbeutet.