22 F.________ («F.________ [Spitzname]») machte zuerst geltend, er habe G.________ begleitet, der mit zwei Typen nach L.________ habe fahren müssen, weil diese dort hätten einbrechen wollen. Von einem Raub sei nicht die Rede gewesen. Nach dem Vorfall seien die beiden wieder zurückgekommen und hätten erzählt, dass jemand in der Wohnung gewesen sei. Sie hätten dann Geld genommen. C.________ habe dem Fahrer, G.________, auch noch CHF 100.00 geben wollen, dieser habe aber abgelehnt. Der Jüngere habe gesagt, er habe ein bis zwei Mal dreingeschlagen (pag.