656 Z. 104 – 107). Der Grössere habe darauf den Fenstersims und die ganze Sitzgruppe nach etwas Wertvollem abgesucht, ohne etwas zu finden, worauf er eine zweite Ohrfeige erhalten habe (pag. 656 Z. 107 ff.). Als sich die beiden Täter gleichzeitig seiner Umkleide angenommen hätten, habe er die Gelegenheit zur Flucht genutzt. Anlässlich der parteiöffentlichen Aussage vom 14. Februar 2017 bestätige E.________ seine bisherigen Aussagen, dass die Täter von ihm unter Androhung von Gewalt mit dem Messer Geld verlangt hätten (pag. 673 Z. 172 – 177; pag. 676 Z. 338 ff.). Irgendwelche Schuldeneintreibungen seitens der beiden Täter verneinte er.