20 durchgeschaut. Ich habe herausgefunden, dass sein Wohnort auf dem Weg zu mir nach Hause liegt. Auch sämtliche meiner Einkaufsmöglichkeiten sind in dieser Nähe. Der Vorfall unterscheidet sich auch vom Vorfall mit Herrn E.________ […]» pag. 2320 Z. 109 ff.). Die Aussagen von C.________ wirken unglaubhaft. Auf sie kann daher nicht abgestellt werden, sofern sie sich nicht mit anderen Beweismitteln decken. Bei F.________ handelt es sich offensichtlich um den Tippgeber für den Überfall bei E._