Z. 76 f.) vom Hörensagen her bestätigt wird. Seine Aussagen zur Planung, bei der er nicht dabei gewesen sei, sondern von der er erst am Tag vor der Tat erfahren habe und er bereit gewesen sei, dabei mitzumachen, werden von C.________ (pag. 552 Z. 162 – 164) und F.________ (pag. 626 Z. 45) bestätigt. Nichtsdestotrotz sind bei seinen Aussagen Unstimmigkeiten und Untertreibungen auszumachen. So ist beispielsweise seine Aussage, er habe während des Vorfalls Angst gehabt (pag. 483 Z. 72 ff.), nur schwer damit vereinbar, dass er E.________ zwei Ohrfeigen verpasste (pag. 843 Z. 79 ff.).